Einfach nur telefonieren war gestern!
handy-special_2jpg.jpgDu sitzt in der U-Bahn, du stehst im Supermarkt an der Kasse, du bist zusammen mit Freunden oder Freundinnen, du steht auf dem Schulhof und wartest, dass die nächste Stunde beginnt... und was macht du währenddessen?

Na klar! Du verschickst SMS oder liest welche, du telefonierst, du schießt Fotos und verschickst sie oder du schaust dir welche an. Du hörst dir die neuesten Klingeltöne an und bestellst dir ein aktuelles Logo. Oder du nutzt dein Handy als mp3-Player... Ein Gerät im Dauereinsatz! Aber hast du schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Was lässt sich mit dem Handy noch anstellen? Zum Beispiel Video-Clips drehen?! Und wie kommt man an coole Klingeltöne oder Logos, ohne dabei ein Vermögen zu lassen? Was ist beim Umgang mit dem Handy zu beachten? Antworten auf diese Fragen und noch mehr findest du hier und auf den folgenden Seiten. Viel Spaß!


Einfach nur telefonieren war gestern! Autor/in: FranziSte
Das „Recht am eigenen Bild“ und das „Urheberrecht“
Ausrufezeichen_UrheberrechtDu möchtest am Video-Wettbewerb „Ohrenblick mal!“ teilnehmen? Dann musst du neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen auch unbedingt folgendes beachten:

Das „Recht am eigenen Bild“ ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchen Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das gilt auch für Videoaufnahmen. Wenn du für deinen Clip also andere Personen filmst, dann stelle vorher klar, dass die jeweiligen Personen auch damit einverstanden sind, dass das Video auf „Ohrenblick mal!“ für den Wettbewerb hochgeladen wird und angeschaut werden kann.

Das „Urheberrecht“ greift beispielsweise dann, wenn du dein Video mit einem coolen Sound untermalen willst. Dazu solltest du natürlich nur lizenzfreie Musik nutzen. Denn alles andere muss bezahlt werden, oder ist illegal, wenn du eben nicht zahlst. Wo und wie du an lizenzfreie Musik kommst, kannst du hier herausfinden.

Hast du beide Rechte sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) beim Drehen deines Videoclips beachtet, kann nichts mehr schief gehen. Dann heißt es für dich nur noch: Video hochladen, Daumen drücken und hoffen, dass du bei der Preisverleihung einen fetten Gewinn absahnst.

Das „Recht am eigenen Bild“ und das „Urheberrecht“ Autor/in: FranziSte
Miese Abzocke - üble Handy-Tricks
Miese Abzocke_KlingeltöneInfos über Kostenfallen
Klingeltöne für teures Geld, herunter geladene Logos, die einem plötzlich ein Abo bescheren oder eine Liebeserklärung von einer unbekannten Nummer, die man "unbedingt zurückrufen" soll. GZSZ, Big Brother, Was guckst Du?! Fast keins der Formate kommt noch ohne eigenen Klingelton, Logo oder Spiel zur Show aus. "Heißeste Infos und News" zu euren Liebling-Stars und Sendungen werden euch direkt auf's Handy geschickt - zu horrenden Preisen! Mit raffinierten Tricks missbrauchen üble GeschäftemacherInnen eure Lust am Handy und ziehen euch das Geld aus der Tasche.

Mehr über die gängigsten Handy-Tricks erfährst du bei LizzyNet, damit in Zukunft die Handy-Kostenfalle nicht zuschnappt.»»
Miese Abzocke - üble Handy-Tricks Autor/in: FranziSte
FAQs zum Thema Handy-Recht
Handy RechtMach` dich schlau über deine Rechte!
Ab wann darf man einen Laufzeitvertrag abschließen? Und was ist rechtlich gesehen der Unterschied zu einem PrePaid-Vertrag? Wenn man dauernd Werbung per SMS aufs Handy bekommt, die Firmen aber gar nicht kennt und auch nie Kontakt zu denen hatte: Ist das überhaupt erlaubt? Diese und andere Fragen beantwortet Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Sie ist Expertin auf dem Gebiet Handy-Recht.

Zum Artikel auf LizzyNet gehts hier »»
FAQs zum Thema Handy-Recht Autor/in: FranziSte
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